Feinstaub

Als Feinstaub (PM, engl. particular matter) werden feste Partikel bezeichnet, die leicht genug sind, sich in der Luft zu verteilen. Dazu zählen unter anderem Ruß, der bei Verbrennungen entsteht, Staub, oder Rauch, aber auch Salze, die am Meer durch Wind und Wellen in der Luft verteilt werden. Besitzen die Partikel einen Duchmesser von < 10 µm (PM10), gelten sie als inhalierbar, sind sie kleiner als 2,5 µm (PM2,5), werden sie als lungengängig bezeichnet. Das heißt, sie werden durch Atmung aufgenommen, in der Lunge verteilt und können, je nach Zusammensetzung des Partikels ernsthafte Schäden anrichten, wie z.B. zu Krebs führen.

Da vor allem in den Städten der Feinstaub hauptsächlich aus schädlichen Bestandteilen zusammengesetzt ist, wurde 2005 ein Grenzwert für den Jahresmittelwert für PM10 von 40 µg/m³ eingeführt. Der Grenzwert für den Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50 µg/m³ bei maximal 35 erlaubten Überschreitungen pro Jahr.